Spezifische Lösungen für fast alle Industriebereiche

Voraussagen von Wissenschaftlern besagen, dass der Klimawandel extreme Wetterereignisse mit sich bringen wird. Welche Szenarien hier möglich sind oder sogar schon eingetroffen sind und welche Schutzmöglichkeit es in diesem Zusammenhang gibt, erklärt Stefan Warnecke, Practice Leader Environmental Risks & Senior Underwriter Casualty bei Chubb.

Voraussagen von Wissenschaftlern besagen, dass der Klimawandel extreme Wetterereignisse mit sich bringen wird, wie beispielsweise Überschwemmungen, Stürme, Dürren und Hitzewellen. Mit dieser Art von Risiken müssen sich auch Unternehmen auseinandersetzen, können Schäden ausgelöst durch Naturereignisse ihnen sowie auch möglicherweise anliegenden Fremdunternehmen schnell zum Verhängnis werden.

Welche Szenarien hier möglich sind oder sogar schon eingetroffen sind und welche Schutzmöglichkeit es in diesem Zusammenhang gibt, erklärt Stefan Warnecke, Practice Leader Environmental Risk Eastern Region bei Chubb.

Was genau ist unter Environmental Risks zu verstehen, das bei Chubb als eigenständige Lösung angeboten wird?

Es handelt sich um ein spezialisiertes Deckungskonzept, das sich ausschließlich mit Umweltrisiken beschäftigt und von uns weltweit angeboten wird.

Beinhaltet nicht jede Haftpflichtversicherung auch einen Umweltteil?

Das stimmt, in den allermeisten Fällen ist dies so. Jedoch ist diese Deckung in vielen wichtigen Punkten beschränkt und auch auf rein deutsche Haftungsgrundlagen bezogen.

Was wäre zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt?

Gern. Denken Sie zurück an den Herbst 2017, als in den USA der Hurrikan Harvey beträchtliche Schäden verursacht hat. Durch die weitläufigen Überschwemmungen ist an vielen Orten der Strom ausgefallen. Leider hat dies auch dazu geführt, dass in einer Chemiefabrik die Kühlung versagte und es zur Explosion kam. Wenn sich diese Ereigniskette in Deutschland ereignet hätte, würde zwar zunächst die Gefährdungshaftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)1 oder Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)2 als Anspruchsgrundlage in Frage kommen, allerdings gibt es in diesen Gesetzen auch Haftungsfreistellungen für Schäden, die auf höhere Gewalt beziehungsweise elementare Naturkräfte zurückzuführen sind. Dementsprechend gibt es in unseren deutschen Haftpflichtversicherungen auch entsprechende Deckungsausschlüsse. Denn ohne Haftung, keine Deckung. In den USA hingegen gibt es eine solche Freistellung nicht. Die zuvor genannte Chemiefirma sieht sich derzeit mit zahlreichen Klagen konfrontiert, die in einer normalen, deutschen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen wären.

Solche Ansprüche sind über Environmental Risks versicherbar?

Genauso ist. Unser weltweites Netzwerk erlaubt es uns, in praktisch allen Ländern der Erde Lokalpolicen im Rahmen eines integrierten Umweltprogramms zu installieren. Diese reflektieren die jeweiligen Haftungsgrundlagen in den Ländern und bieten einen sehr weitgehenden Versicherungsschutz. Über die Jahre hinweg haben unsere Underwriter hier großes Know-how gesammelt, so dass wir unseren Kunden maßgeschneiderte Deckungen anbieten können. Ähnliches gilt für unser Team der hausinternen Ingenieure, die sowohl beim Underwriting-Prozess unterstützen als auch für unsere Versicherungsnehmer oftmals hilfreiche Einblicke geben können.

Ist durch den Klimawandel mit zunehmenden Schäden durch solche elementaren Naturkräfte zu rechnen?

Ja, dieses Risiko besteht. Deshalb benötigen wir für die Risikoprüfung auch eine Auflistung aller Standorte, um unsere Modellierung vornehmen zu können. Ganz ähnlich zu unseren Kolleginnen und Kollege in der Sachversicherung, wo Elementarschäden zum allgemein üblichen Angebotsspektrum zählen.

Gibt es – neben den USA – weitere Länder, die im Bereich Umwelt besonders exponiert sind?

Hier ist aufgrund der jüngsten Entwicklungen China zu nennen. Neue Haftungsgrundlagen fordern von bestimmten exponierten Industriebetrieben – beispielsweise in der Chemiebranche – eine Pflichtversicherung für Umweltrisiken, die von normalen Haftpflichtprogrammen nicht abgedeckt werden. Hier besteht für viele Unternehmen akuter Handlungsbedarf.

Warum ist eine erweiterte Umweltdeckung so notwendig?

Besonders wichtig ist beispielsweise das Deckungselement „Schäden auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers“, was insbesondere Kontaminationen des eigenen Grundstücks oder des Grundwassers beinhaltet. Dazu muss man wissen, dass rund 70 Prozent unserer abgewickelten Umweltschäden reine Eigenschäden sind. Diese Schäden sind in normalen Haftpflichtdeckungen gerade bei ausländischen Standorten oftmals sublimitiert oder gleich ganz ausgeschlossen. Das ist darauf zurückzuführen, dass in Sachen Haftpflicht der Drittschaden ganz selbstverständlich im Fokus steht.

Ist die Administration eines solchen Programmes aufwendig?

Im Grunde ja, aber mit der Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen von Global Services, welche für uns die Koordinierung der Lokalpolicen übernehmen, sind wir hier sehr gut aufgestellt. Auch unsere Tools, wie zum Beispiel das webbasierte Portal Worldview®, sind hier sehr hilfreich.

Gibt es einen bestimmten Fokus hinsichtlich der Unternehmensgröße und der Betriebsart?

Wir fokussieren uns in erster Linie auf den Mittelstand, allerdings gehören auch größere Konzerne zu unseren Kunden. Risiken, bei denen wir eher limitierte Kapazitäten haben, kommen vorwiegend aus der Petrochemie oder dem Betrieb von Tanklagern. Abgesehen davon, können wir für praktisch alle Industriebereiche Lösungen anbieten.

Wird die Umweltdeckung nur in Kombination mit einer allgemeinen Haftpflichtversicherung angeboten?

Grundsätzlich können wir Umweltprogramme auch stand-alone anbieten, zum Beispiel als Kongruenzdeckung zu bestehenden Haftpflicht-Programmen. Allerdings ist es uns wichtig, unsere Kunden über so viele Sparten wie möglich zu begleiten, insbesondere bei verbundenen Segmenten wie Haftpflicht und Umwelt.

Verweise:

1. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet gemeinsam mit dem Wasserwegerecht das deutsche Wasserrecht. Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers. Des Weiteren sind dort Vorschriften über den Ausbau von Gewässern, die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz enthalten.

2. Das Umwelthaftungsgesetz regelt die verschuldensunabhängige Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen. Wird durch eine Umwelteinwirkung jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 1 UmweltHaftG).

Downloads

Sie möchten noch mehr über Umweltrisiken und deren Absicherung wissen? Weitere Informationen finden Sie hier zum Lesen und Herunterladen:

Artikel teilen

Auf LinkedIn teilen Auf Xing teilen

Ähnliche Artikel

3 Fragen an das Life Science Team

Klinische Studien, Biotechnologie, Medizintechnik, Pharma, dazu diverse Servicedienstleistungen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie ist der Bereich Life Science inzwischen auch in den Fokus der breiten Öffentlichkeit gerückt. Mit welchen Herausforderungen sich die Life Science-Industrie auseinandersetzen muss oder genauer gesagt welche Risiken es hier zu handhaben und zu versichern gilt, dies wissen die Expertinnen und Experten des Life Science Teams bei Chubb nur allzu gut und stehen daher Rede und Antwort.

Weiterlesen

Mit jeder Teilnahme zum Naturschutz beitragen

Der Klima- und Umweltschutz ist für Chubb ein wichtiges Thema, das uns seit jeher am Herzen liegt. Um auch in diesem Jahr aktiv zum Erhalt der Natur beizutragen, heißt es bei allen Veranstaltungen der Chubb in Deutschland: Wir spenden für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer 1 Euro an die Zoologische Gesellschaft Frankfurt. Die Naturschutzorganisation bewahrt bedrohte Wildtiere und deren Lebensräume.

Weiterlesen

Mit dem „Chubb To Go“-Newsletter immer auf dem Laufenden!

Sie möchten automatisch über die neuesten Highlights, Einblicke und Empfehlungen von Chubb informiert werden? Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse einfach für unseren Quartals-Newsletter „Chubb To Go“ an!

In dem ich mich registriere, stimme ich mit der Chubb Datenschutzbestimmung überein.