Zivile Unruhen: Auf den Ernstfall vorbereitet

Damit zivile Unruhen für Unternehmen nicht zur ernsthaften Bedrohung werden können, ist eine umfassende Notfallplanung entscheidend. Gefragt sind hierbei spezielle Sicherheitsmaßnahmen und -konzepte im Hinblick auf die Belegschaft, das Betriebsgelände und die Geschäftskontinuität.

Welche Sicherheitsmaßnahmen dazu beitragen können, dieses Unternehmensrisiko maßgeblich zu mindern, lesen Sie in unseren „Empfehlungen zur Notfallplanung bei zivilen Unruhen“.

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Alles zum Thema zivile Unruhen erklärt Chubb Risikoingenieurin Uta Stobbe auch im aktuellen „Versicherung To Go“-Podcast „Zivile Unruhen und Vandalismus“.

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